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Schutz vor Laserstrahlung - Aktuelle Regelsetzung und Praxisbeispiele

Datum18.06.2019 - 18.06.2019
VeranstalterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
WebsiteExterne Seite

Beschreibung

In der Praxis tauchen immer wieder Fragen zu den Pflichten und Aufgaben von Laserschutzbeauftragten (LSB) sowie zu den Inhalten entsprechender Ausbildungskurse auf. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Forderung nach einem LSB in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bieten die 2018 überarbeiteten Technischen Regeln Laserstrahlung sowie der neue DGUV-Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten und Fachkundigen Personen praktische Hinweise.

Darüber hinaus vermittelt die Informationsveranstaltung praxisbezogen wesentliche Inhalte für die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Laserstrahlung. Dazu gehören u. a. Basiskenntnisse, z. B. wie können mögliche Gefährdungen erfasst sowie entsprechende Maßnahmen bewertet und dokumentiert werden. Auch auf die messtechnische Bewertung von Laserstrahlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird anhand ausgewählter Praxisbeispiele eingegangen.

Außerdem ist in den meisten Fällen die Verwendung einer Schutzbrille an Laserarbeitsplätzen zwingend erforderlich. Die Auswahl einer geeigneten Laserschutzbrille kann jedoch kompliziert sein. Hier bietet die Informationsveranstaltung einen kompakten Überblick über die wichtigsten Auswahlkriterien.

Was passieren kann, wenn die möglichen Gefährdungen durch Laserstrahlung nicht ernst genommen werden, ist Thema des abschließenden Beitrages "Laserverletzungen - Fallbeispiele aus der Augenklinik".

Das Programm (PDF, 1 MB) der Informationsveranstaltung kann hier heruntergeladen werden.

Zielgruppen:

Laserschutzbeauftragte, Fachkundige, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, betriebliche Arbeitsschutzakteure, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsbeamte, Führungskräfte und weitere Interessierte.

Hinweis:

Diese Informationsveranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne von § 5 (2) OStrV und ist als Fachveranstaltung für Arbeitsschutz mit 2 VDSI-Punkten bewertet.

2 VDSI-Punkte "Arbeitsschutz"


Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen von Veranstaltungen durch die BAuA oder von ihr beauftragte Personen Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt werden können. Diese werden ausschließlich für die Dokumentation und Darstellung der Arbeit der BAuA in unterschiedlichen Medien verwendet. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte die Fotografin/ den Fotografen vor Ort oder das BAuA- Team.

Teilnahmeentgelt: 125 EUR, inkl. Teilnahmebescheinigung und Catering
Veranstalter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Veranstaltungsort

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Deutschland
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