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Dipl.-Ing. Ulrich Jahnke
"...efficient solutions made by creative minds"

„Additive Marking“ adressiert seit der Ausgründung aus der Universität Paderborn im Jahr 2017 die Herausforderung, additiv gefertigte Bauteile über den gesamten Produktlebenszyklus rückverfolgbar zu kennzeichnen. So lässt sich die beispielsweise durch Blockchain-Technologien gesicherte digitale Prozesskette mit der physischen Welt verknüpfen. 

Anwendungsfälle reichen von Ersatzteilen über Prüfkörper bis hin zu sicherheitskritischen und hochkomplexen Produkten. Ersatzteile, die bisher im Spritzguss o. Ä. gefertigt wurden und eine Markierung durch die Spritzgussform erhalten haben, werden zunehmend nach Verschleiß der Formen bei schwindender Nachfrage nach Bedarf im 3-D-Druck hergestellt. Prüfkörper sollten klar zur Positionierung und Orientierung in der additiven Fertigungsanlage zuzuordnen sein und für sicherheitskritische Bauteile beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt, für medizinische Anwendungen oder im Automobilbau ist die Notwendigkeit einer Markierung zur Rückverfolgbarkeit selbstverständlich. 

Rechtlich zielen derzeit viele Fragen auf die Anwendung Additiver Fertigungsverfahren ab. Produkt- und Produzentenhaftung getrieben durch die Besonderheiten in der Reproduzierbarkeit bestimmter Bauteil- und Materialeigenschaften werden neu diskutiert, so dass eine (noch fiktive) Schlagzeile der Zukunft so lauten könnte: „Neue EU Richtlinie reguliert Pflichten bei der Nutzung Additiver Fertigungsverfahren:  3-D gedruckte Produkte müssen zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet werden.“ Mit Unterstützung der „Additive Marking“ sind Sie auf die Zukunft vorbereitet!