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Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum und des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“

Bildung, Forschung und Innovation sind Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa. Gemeinsame europäische Forschung bildet ein Fundament für Europas Zukunft. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Fachhochschulen und Unternehmen arbeiten im Europäischen Forschungsraum gemeinsam und über Landesgrenzen hinweg an leistungsfähiger europäischer Forschung und Innovationen.

Mit der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum (EFR) vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf ein starkes Engagement deutscher Akteure für die Verdichtung der Netzwerke, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der europäischen Innovationsunion.

Die Verdichtung der Netzwerke im EFR durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren zu unterstützen, ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die damit auch Exzellenz, Leistungs- und Innovationskraft des EFR befördert. Durch die Vernetzungsmaßnahme sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kooperationen initiiert werden.

Zweck der Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Ebenso soll die gemeinsame Erarbeitung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.

Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.

Unterstützt werden soll die Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu der von den Mitgliedstaaten gemeinsam definierten Forschungsagenda zu „Globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit Europas“ von Horizont Europa. Entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird damit in besonderer Weise europäische Forschungszusammenarbeit in den Bereichen unterstützt, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist.

Die Ergebnisse des durch diese Richtlinie geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Im oben genannten Kontext leistet die Förderbekanntmachung einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum und zu denen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion“.

1.2 Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen Verordnung der EU-Kommission gewährt.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thema­tischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.

Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.

Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.