Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich
Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
"Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer
Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert.
Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur
Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir
haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben
eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches
Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von
Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber
auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch
die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen
für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut
werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für
Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach
Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von
Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit."
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA:
"Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen
Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen
Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze
der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger
Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch
nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit
betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher
ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten
wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür
bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei
unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt.
Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine
Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird."
Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.
Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.
Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.
Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.arbeitsagentur.de