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Bekanntmachung: Förderung von Hochschulen zur Unterstützung von Antragstellungen im EU-Rahmenprogramm

Richtlinie zur Förderung von Hochschulen zur Unterstützung von Antragstellungen im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" mit Partnern aus dem Asiatisch-Pazifischen Forschungsraum (Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Taiwan u. a.).

Bundesanzeiger vom 27.03.2017

Vom 17. März 2017 

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Zusammenarbeit mit dem Asiatisch-Pazifischen Forschungsraum (Asia-Pacific Research Area, APRA) in Forschung, Bildung und Innovation hat für Deutschland einen hohen Stellenwert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Zusammenarbeit mit Akteuren in den Länder und Gebieten dieser Region aktiv durch verschiedene bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen.

Ziel der hier vorgelegten Maßnahme ist es, deutsche Hochschulen zu fördern, die einen strategischen Kooperationsschwerpunkt im APRA für eine stärkere Beteiligung am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (H2020) zu fördern. Durch die vorgelegte Maßnahme sollen bisherige bilaterale strategische Kooperations­strukturen zwischen deutschen Hochschulen und Akteuren im APRA mithilfe von H2020 weiterentwickelt und verstetigt werden. Die bilaterale Zusammenarbeit soll auf europäischer Ebene ausgeweitet, und damit zugleich ein europäischer Mehrwert geschaffen werden. Die Position Deutschlands als wichtiger Kooperationspartner innerhalb der EU für Akteure aus dem APRA soll unterstrichen und insgesamt die Zahl von in Deutschland koordinierten Projekten in H2020 erhöht werden.

Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass H2020 grundsätzlich offen für eine Beteiligung von Forschungspartnern aus der ganzen Welt ist, die Beteiligung von internationalen Partnerinstitutionen in H2020 jedoch im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (FP7) deutlich rückläufig ist, auch mit Partnern aus dem APRA. Dies betrifft in besonderer Weise Länder wie China und Indien, deren Forschungseinrichtungen in H2020 nicht mehr förderberechtigt sind. Diese beiden Länder und auch die sogenannten Industrieländer, z. B. Japan, die schon im FP7 nicht förder­berechtigt waren, haben inzwischen sogenannte nationale "Matching Funds" entwickelt, um sich weiterhin an H2020-Projekten mit Eigenmitteln beteiligen zu können.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie von Bildung, Wissenschaft und Forschung der Bundesregierung und der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabebasis (AZA)". Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Förderung dient der Stärkung der strategischen Internationalisierung von deutschen Hochschulen und der Vertiefung der regionalen Kooperation der europäischen Wissenschaft mit Partnern in den Ländern und Gebieten des APRA, insbesondere Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Taiwan1. Ziel ist eine stärkere Beteiligung unter deutscher Koordination im Rahmen von H2020. Forschergruppen aus weiteren Ländern des asiatisch-pazifischen Forschungsraums können einbezogen werden. Forschergruppen aus weiteren europäischen Ländern werden gemäß den H2020-Regeln beteiligt.

Die Wissenschaftler und Antragsteller der Hochschule sollen durch die Verwendung der Mittel befähigt werden, Konsortien zu koordinieren und kompetitive F&E-Projektanträge mit Partnern aus dem APRA in H2020 zu stellen. Die "H2020-Matching Funds" der Zielländer (http://ec.europa.eu/research/participants/docs/h2020-funding-guide/cross-cutting-issues/international-cooperation_en.htm#support-non-eu-countries) sollen gemeinsam mit den Partnern in diesen Ländern systematischer als bisher für Deutschland und Europa erschlossen werden.

Es werden Finanzmittel für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen bereitgestellt, um Hochschulen bei der Vor­bereitung und Antragstellung von Projekten im Rahmen von H2020 unter Einbeziehung von Akteuren aus dem APRA zu unterstützen. Dazu gehören Anbahnungsreisen, Expertentreffen, thematische Workshops sowie Personal zur Koordination, Beratung und Antragsformulierung. Diese Unterstützung kann sowohl zentral, z. B. bei der Hochschulleitung oder zentralen Diensten oder dezentral z. B. von Instituten der Hochschule genutzt werden.

Die Vorbereitung von Forschungsanträgen für die Programmlinien des H2020-Schwerpunkts "Gesellschaftliche ­Herausforderungen" (http://www.horizont2020.de/einstieg-gesellschaftliche-herausforderungen.htm, die eine thema­tische Relevanz für die Zusammenarbeit mit den Zielländern in beiden Regionen haben, stehen im Fokus. Dies umfasst folgende Programmlinien:

Gesundheit, demografischer Wandel und WohlergehenErnährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaftsichere, saubere und effiziente Energieintelligenter, umweltfreundlicher und integrierter VerkehrKlimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe. Darüber hinaus kann die Förderung für vorbereitende Maßnahmen zur Antragstellung im Schwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" (http://www.horizont2020.de/einstieg-rolle-industrie.htm) in der Programmlinie "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" genutzt werden. Hier sind die Themen Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologie, Fortschrittliche Werkstoffe, Biotechnologie und Fortschrittliche Fertigung und Verarbeitung für eine Förderung relevant.

Förderfähig ist ebenfalls die Vorbereitung von Antragstellungen im Schwerpunkt "Wissenschaftsexzellenz" für folgende Programmlinien:

Künftige und neu entstehende Technologien – Future and Emerging Technologies (FET)Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA), hier: institutionelle Maßnahmen "Innovative Training Networks" (ITN) und "Research and Innovation Staff Exchanges" (RISE) mit Einbeziehung von Partnerinstitutionen aus dem APRAForschungsinfrastrukturen, hier: Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit von Forschungsinfrastrukturen und e-Infrastrukturen mit Partnern aus dem APRA.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen.

Zur kompletten Förderbekanntmachung

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