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Bekanntmachung: Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform "Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)"

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat). 

Bundesanzeiger vom 06.11.2017

Vorbemerkung

Innovationen aus der Materialforschung sind ein Schlüssel bei der Lösung unserer Zukunftsaufgaben. Neue Werkstoffe helfen, die Material- und Energieeffizienz zu steigern und die Lebensqualität zu verbessern. Das BMBF-Förderprogramm "Vom Material zur Innovation" verfolgt daher mit seiner langfristig angelegten Förderstrategie die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch werkstoffbasierte Produkt- und Verfahrensinnovationen unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs an Werkstoffentwicklungen sowie den Ausbau einer umfassenden industriellen und institutionellen Material- und Fertigungskompetenz.

Moderne Anwendungen z. B. im Fahrzeugbau, in der Luftfahrt, im
Maschinen- und Anlagenbau, in der Elektronik, in der Energiespeicherung oder auch in der Medizintechnik erfordern völlig neue Materialeigenschaften, welche mit klassischen Werkstoffen allein nicht mehr erfüllt werden können. In Hybridwerkstoffen werden hingegen Materialien unterschied­licher Werkstoffklassen zu einem neuen Werkstoffsystem so kombiniert, dass sich die Vorteile aller Komponenten ergänzen und/oder neue Eigenschaften möglich werden. Dies liefert die Grundlage für neue technologische Anwendungen und damit Marktpotenziale, die bisher aus unterschiedlichen Gründen, z. B. Defiziten bei der Herstellung, Verarbeitung und beim Recycling, noch nicht voll ausgeschöpft sind. Einhergehend mit derartigen, neuen Technologien werden kürzere Innovationszyklen und Reaktionen auf strukturelle Veränderungen in Produktion und Wirtschaft erforderlich. Beispielsweise ist durch die zunehmende Digitalisierung der industriellen Produktionsprozesse (Stichwort ­Industrie 4.0) von einer steigenden Nachfrage nach Materialien auszugehen, die u. a. auch Funktionalitäten in der Sensorik, bei der Datenübermittlung etc. aufweisen.

In der Werkstoffplattform HyMat soll die Marktfähigkeit von materialbasierten Technologien, die bereits einen gewissen technologischen Reifegrad erreicht und die gleichzeitig ein breites Anwendungspotenzial haben, gefördert und noch bestehende Innovationshindernisse adressiert werden. Die Werkstoffplattform stellt in diesem Sinne eine forschungs- und entwicklungsbasierte Innovationsmaßnahme dar.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zum Themenfeld "Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)" zu fördern. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mit werkstoffbasierten Innovationen entscheidende Voraussetzungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in wichtigen Industriezweigen sowie zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, um Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen.

Dazu wird in dieser Förderrichtlinie auf die Hybridmaterialien fokussiert, die im Vorfeld einer möglichen breiten industriellen Anwendung stehen. Ziel ist es den technologischen Reifegrad der Werkstoffe zu steigern und damit die Chancen für eine Marktfähigkeit zu erhöhen sowie gleichzeitig den zukünftigen Veränderungen nachhaltig zu begegnen. Dabei stehen die Möglichkeiten im Fokus, die sich mit den Materialien eröffnen, nicht das potenzielle Anwendungsfeld. Im Ergebnis der Projekte wird eine signifikante Steigerung der Marktfähigkeit und industriellen Anwendung von Hybridmaterialien erwartet.

Die Werkstoffplattform HyMat ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.

Die Rahmenbekanntmachung beschreibt die grundsätzliche Zielrichtung der zu fördernden Projekte sowie die formalen und fachlichen Kriterien der Fördermaßnahme. Die einzelnen Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen mit den konkreten thematischen Schwerpunkten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt über einen bzw. mehrere spezifische Aufrufe (vgl. dazu auch Nummer 7.2).

1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt gemäß den Artikeln 25 bis 28 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung2 – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Diese Richtlinie ist Teil des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation", welches unter der Referenz-Nr. SA.41311 bei der EU-Kommission angezeigt wurde.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld "Hybride Materialien − Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)" adressieren.

In Hybridwerkstoffen werden Materialien unterschiedlicher Werkstoffklassen zu einem neuen Werkstoffsystem so kombiniert, dass sich die Vorteile aller Komponenten ergänzen und/oder neue Eigenschaften möglich werden. In der Werkstoffplattform HyMat werden ausschließlich solche Hybridmaterialien betrachtet, die bereits einen gewissen technologischen Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL1) erreicht haben und deren breites Anwendungspotenzial bereits nachgewiesen ist. Der TRL beschreibt die Entwicklungsstufe einer Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung. Ausgangspunkt zu Projektstart ist der Status quo der bisher erreichten Entwicklungsstufe einer werkstoffbasierten Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung, die spezifisch zu beschreiben ist (TRL 4-7). Der TRL der Hybridmaterialien kann dabei von Material zu Material variieren. Darüber hinaus muss die mit dem Projekt zu erreichende Entwicklungsstufe zuvor klar definiert werden und mit einer Steigerung des technologischen Reifegrads einhergehen, also beispielsweise in einer Demonstrations- oder Pilotanwendung münden. Eine Konkretisierung auf bestimmte Hybridmaterialien oder Gruppen von Innovationshemmnissen erfolgt im Rahmen von einzelnen Aufrufen.

Dabei sollen insbesondere Defizite adressiert werden, die eine breite Marktfähigkeit bislang verhindert haben. Es kann sich dabei sowohl um wissenschaftlich-technologische Defizite (z. B. Fügeverfahren, Verarbeitung, Einbindung in den Produktionsablauf) als auch um regulative (Normung/Zulassung) oder andere Defizite (z. B. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Wirtschaftlichkeit) handeln. Das heißt, es geht nicht um die Entwicklung völlig neuer Hybridmaterialien, sondern um deren Verbesserung/Weiterentwicklung/Erprobung auf dem Weg zur Marktfähigkeit, beispielsweise die Adressierung der genannten Defizite. Beispielsweise seien hier die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Energie-/Ressourceneffizienz, die Steigerung der Nutzungs- und Lebensdauer sowie die Verbesserung der Verarbeitung und Einbindung in den Produktionsprozess genannt. Im Bereich der Zulassung und Zertifizierung werden normungsvorbereitende Entwicklungstätigkeiten gefördert.

Die konkret zu adressierenden Defizite und Einreichungsfristen werden durch eine Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie ­Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. Weitere Informationen siehe BMBF-Merkblatt 0119 unter https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind Verbundvorhaben, die ausgehend von der Marktfähigkeit von Hybridmaterialien werkstoffbasierte Fragestellungen beinhalten, die zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen und Voraussetzungen für eine breite Markteinführung schaffen. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen Industrieller Forschung und Experimenteller Entwicklung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung dieser Fragestellungen. Es sollen interdisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen umgesetzt werden, um die oben genannten Defizite zu überwinden. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von in der Regel 2,5 Jahren nicht überschreiten.

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass für die Sicherstellung der Verwertung praxisnahe Lösungen formuliert bzw. die Wege in die industrielle Anwendung aufgezeigt werden. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.

Die Beteiligung von Industriepartnern ist wesentlich für die erfolgreiche Projektdurchführung und Verwertung der ­Projektergebnisse. Daher sollen in der Regel mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, davon mindestens ein KMU, am Projekt beteiligt sein. Die Konsortialführerschaft ist von einem der beteiligten Unternehmen zu übernehmen.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen
der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren können.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php. Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Eine Kontaktaufnahme durch den Projektkoordinator mit dem zuständigen Projektträger wird empfohlen.

Zur vollständigen Bekanntmachung

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