Was, wer und wie wird im BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz gefördert?
Der Wettbewerb Energieeffizienz ist ein Förderinstrument des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, mit dem investive
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen
gefördert werden. Zudem werden Maßnahmen zur Bereitstellung von
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt. Dadurch sollen
den Unternehmen Anreize geboten werden, in hocheffiziente Technologien
zur Energieeinsparung zu investieren, ihren Energieverbrauch zu senken
und somit gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Was wird gefördert?
Der Wettbewerb Energieeffizienz ist akteurs-, sektor- und
technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen
in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der
erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die
sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren
(energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert und so Einsparpotentiale erschlossen werden sollen. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue energieeffiziente Komponenten ergänzt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Energie- bzw. CO2-Einsparungen werden erzielt.
Die Förderung umfasst zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energie-Sachverständige. Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Unternehmen, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen
bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen. Contractoren sind Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden (Contractingnehmern) vertraglich die Lieferung oder Einsparung einer bestimmten Menge von Betriebsstoffen (z. B. Strom, Kälte, Druckluft) garantieren. Weiterhin sind Freiberufler antragsberechtigt, sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.
Wie funktioniert der Wettbewerb?
Grundsätzlich funktioniert der Wettbewerb Energieeffizienz wie ein
klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine
wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich an
der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung
pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte
Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die
Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.
Weitere Informationen finden Sie unter den Wettbewerbsfakten.
Es können kontinuierlich Anträge ab dem 15. April 2019 für geplante Energieeffizienz-Projekte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. Alle Anträge, die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, werden auf Vollständigkeit, Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen sowie Plausibilität geprüft. Die Antragsprüfung erfolgt in Kooperation mit der ÖKOTEC Energiemanagment GmbH. Alle positiv bewerteten Anträge werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Die Stichtagsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist.
Informationen zu Zeiträumen und Budget der jeweiligen Runden können Sie einsehen unter Wettbewerbsrunden.
MACHEN SIE MIT!
Haben Sie bereits eine Idee für eine Maßnahme? Unter Schnelleinstieg können Sie die wichtigsten Schritte bis zur Antragstellung überblicken. Daneben steht Ihnen der Fördereffizienz-Rechner
zum Download zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Maßnahme
im BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz gefördert werden könnte, welche
Fördereffizienz sie aufweist und welche Fördersumme Sie möglicherweise
erhalten könnten.