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Altmaier: „Wir meinen es ernst mit den Sorgfaltspflichten!“

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der sogenannten Konfliktminerale-Verordnung beschlossen. Ziel der Verordnung ist es, die Finanzierung bewaffneter Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold (3TG) einzudämmen. Die Verordnung gibt dazu zahlreiche Sorgfaltspflichten vor, die Importeure von 3TG ab dem 1. Januar 2021 verbindlich einhalten müssen.

Bundesministers Peter Altmaier sagte anlässlich der Kabinettbefassung: „Gerade im Kontext der Rohstoffbeschaffung müssen die Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Das hat die Bundesregierung immer betont und der heute beschlossene Gesetzentwurf zeigt, dass wir es ernst meinen. Mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben wir eine kompetente Behörde mit der Überwachung der betroffenen Unternehmen beauftragt. Sie erhält umfassende Befugnisse, um etwaige Verstöße gegen die Verordnung zu beseitigen bzw. zukünftige zu verhindern.“

Der heute verabschiedete Gesetzentwurf gewährleistet, dass die Konfliktminerale-Verordnung der EU in Deutschland wirksam angewendet wird. Zum Beispiel müssen die Unternehmen zukünftig eine Lieferkettenpolitik festlegen und Risikomanagementsysteme einführen. Des Weiteren müssen die Unternehmen jährlich öffentlich und umfassend, auch im Internet, über ihre Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten und ihre Verfahren im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Beschaffung berichten. Über die Informations- und Offenlegungspflichten der Unternehmen hinaus sieht die Bundesregierung einen jährlichen Rechenschaftsbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vor. Auf seiner Grundlage soll ein Fachgespräch zwischen der BGR, der interessierten Öffentlichkeit und den betroffenen Bundesressorts stattfinden, das für zusätzliche Transparenz sorgt und den Dialog aller beteiligter Stakeholder eröffnet.

Bei der sogenannten Konfliktminerale-Verordnung handelt es sich um die Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen, die 3TG aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Europäische Union einführen.