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W3+ FAIR Rheintal 2021 Kleingruppenförderung für KMUs

NRW.Global Business

Förderung von Kleingruppen auf Auslandsmessen (Kleingruppenförderung)

NRW International unterstützt mit Mitteln des Landes NRW Unternehmen bei einer Beteiligung an ausgewählten Auslandsmessen. Die Kleingruppenförderung dient dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz in NRW bei der Erschließung ausländischer Märkte zu unterstützen. Die Unternehmen müssen den KMU-Richtlinien entsprechen, d.h. es ist erforderlich, dass das Unternehmen

  • - weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt
  • - einen Vorjahresumsatz von 50 Mio. Euro (oder Bilanzsumme von 43 Mio. Euro) bei Messen in Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern 
  •   bzw. einen Vorjahresumsatz von 10 Mio. Euro (oder Bilanzsumme von 10 Mio. Euro) bei Messen in EU- oder EFTA-Ländern nicht überschreitet.
  • - selbständig ist, d.h. nicht mehr als 25 % im Besitz eines oder mehrerer anderen Unternehmen, auf das die o.g. KMU-Kriterien nicht zutreffen 
  •   oder das seinen Hauptsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hat.

Eine Kleingruppe sollte grundsätzlich aus mindestens 3 und maximal aus 10 Unternehmen bestehen. 

In begründeten Fällen können Firmen aus dem Handwerk beziehungsweise andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen innerhalb der Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone sowie im übrigen Ausland eine Einzelförderung erhalten.   

Unternehmen können die Förderung für alle Auslandsmessen beantragen, die auf der Website des AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., (www.auma.de)  gelistet sind und auf der es weder eine Bundesmessebeteiligung (AMP) noch eine NRW-Beteiligung gibt. 

  • Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe bei uns vorliegen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 5.000 € pro Unternehmen und Jahr. 
  • Bezuschusst werden Kosten, wie z. B. Standmiete, Standbau, Mietmöbel, Dolmetscher und Transportkosten. 

Jedes Unternehmen kann nur einmal jährlich, maximal bis zu  3-mal gefördert werden, unabhängig vom besuchten Messeland. Fünf Jahre nach der letzten Maßnahme können Unternehmen erneut Kleingruppenförderung beantragen, sofern die Messebeteiligung in einem anderen als dem zuvor geförderten Land stattfindet.

Die Förderung ergeht vorbehaltlich im Haushaltsplan bereitstehender Haushaltsmittel.

Weitere Informationen aus diesem Programm und die kompletten Rahmenbedingungen finden Sie unter: https://trade.nrwglobalbusiness.com/messen/kleingruppenfoerderung/

Das komplette Angebot an Unternehmerreisen, Messebeteiligungen und Kooperationsveranstaltungen der NRW-Außenwirtschaftsförderung finden Sie auf dem Außenwirtschaftsportal unter https://trade.nrwglobalbusiness.com/.

Quelle: Link

NRW.Global Business GmbH - Trade & Investment Agency

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