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Digital Sovereignity: EU-Kommission schlägt Chip-Gesetz vor

Heute schlägt die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um die Versorgungssicherheit, Resilienz und technologische Führungsrolle der EU im Bereich Halbleitertechnologien und -anwendungen zu sichern. Das Europäische Chip-Gesetz wird Europas Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken und zur Verwirklichung sowohl des digitalen als auch des ökologischen Wandels beitragen.

Die aktuelle weltweite Halbleiterknappheit hat in einer Vielzahl von Sektoren von der Automobilbranche bis zu medizinischen Geräten dazu geführt, dass Fabriken schließen mussten. So ging im Jahr 2021 in einigen Mitgliedstaaten die Produktion im Automobilsektor um ein Drittel zurück. Dadurch wurde die extreme globale Abhängigkeit der Halbleiter-Wertschöpfungskette von einer sehr begrenzten Zahl von Akteuren in einem komplexen geopolitischen Umfeld verdeutlicht. Aber auch die Bedeutung von Halbleitern für die gesamte europäische Industrie und Gesellschaft wurde veranschaulicht. Das Chip-Gesetz der EU wird auf Europas Stärken aufbauen – weltweit führende Forschungs- und Technologieorganisationen und -netze sowie eine Vielzahl von Pionierarbeit leistenden Ausrüstungsherstellern – und die noch bestehenden Schwächen beseitigen. Es wird ein florierendes Halbleiter-Ökosystem von der Forschung bis zur Produktion und eine resiliente Lieferkette schaffen. Es wird 43 Mrd. EUR in Form von öffentlichen und privaten Investitionen mobilisieren und sieht Maßnahmen vor, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und unseren internationalen Partnern künftige Unterbrechungen der Lieferketten zu verhindern, sich darauf vorzubereiten, ihnen vorzugreifen und rasch darauf zu reagieren. Es wird die EU in die Lage versetzen, ihr ehrgeiziges Ziel zu erreichen und ihren derzeitigen Marktanteil bis 2030 auf 20 % zu verdoppeln.

Dank des Europäischen Chip-Gesetzes wird die EU über die erforderlichen Instrumente, Kompetenzen und technologischen Fähigkeiten verfügen, um sich bei Entwurf, Fertigung und Packaging fortgeschrittener Chips an die Spitze zu setzen, ihre Versorgung mit Halbleitern zu sichern und ihre Abhängigkeiten zu verringern. Die Hauptbestandteile sind:

  • Die Initiative „Chips für Europa“ wird die Ressourcen der Union, der Mitgliedstaaten und der an bestehenden Unionsprogrammen beteiligten Drittländer sowie des Privatsektors bündeln und zwar mithilfe des verbesserten „Gemeinsamen Unternehmens für Chips“. Hierzu wird das bestehende Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien strategisch neu ausgerichtet. Es werden 11 Mrd. EUR bereitgestellt, um Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken, den Einsatz fortschrittlicher Halbleiter-Werkzeuge und die Errichtung von Pilotanlagen für Prototypen sowie das Testen und Erproben von neuen Halbleitermodellen für innovative praktische Anwendungen sicherzustellen, Fachkräfte auszubilden und ein vertieftes Verständnis des Halbleiter-Ökosystems und der Wertschöpfungskette zu entwickeln.
  • Ein neuer Rahmen wird die Versorgungssicherheit gewährleisten durch Anreize für Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten, die dringend benötigt werden, um Innovationen im Bereich fortgeschrittene Knotendichten und innovative und energieeffiziente Chips zu fördern. Darüber hinaus wird ein Chip-Fonds Start-up-Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, damit sie ihre Innovationen zur Marktreife bringen und Investoren anziehen können. Er wird eine spezielle Beteiligungsinvestitionsfazilität für Halbleiter im Rahmen von InvestEU umfassen, um Scale-ups und KMU zu unterstützen und ihre Marktexpansion zu erleichtern.
  • Ein Mechanismus für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission wird zur Überwachung des Angebots an Halbleitern, zur Abschätzung der Nachfrage und zur Vorwegnahme von Engpässen dienen. Das Gremium wird die Halbleiter-Wertschöpfungskette überwachen und zu diesem Zweck Schlüsselinformationen von Unternehmen sammeln, um Hauptschwachstellen und -engpässe zu kartieren. Es wird für eine gemeinsame Krisenbewertung sorgen und die zu ergreifende Maßnahmen aus einem neuen Notfallinstrumentarium koordinieren. Außerdem wird das Gremium eine rasche und entschlossene gemeinsame Reaktion sicherstellen unter umfassender Nutzung der nationalen und europäischen Instrumente.

Die Kommission legt ferner eine einschlägige Empfehlung an die Mitgliedstaaten vor. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das sofort greift, um die sofortige Aktivierung des Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu ermöglichen. So können ab sofort zeitnahe und angemessene Krisenreaktionsmaßnahmen beraten und beschlossen werden.

Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder und weitere Informationen hier: Digitale Souveränität: Kommission schlägt Chip-Gesetz vor (europa.eu)

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