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Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Vom Material zur Innovation"

01.12.2016 - 16.01.2017
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net „EuroNanoMed III“ „Nanomedizin“ im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“. Bundesanzeiger vom 01.12.2016
Vom 17. November 2016 

Vorbemerkungen
Die Förderrichtlinie „Nanomedizin“ wird im Rahmen des ERA-Nets EuroNanoMed III veröffentlicht. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von FuE1-Tätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten. Auf diese Weise sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

Das ERA-Net EuroNanoMed III ist eine gemeinsame Initiative von 25 Partnern aus 19 europäischen und assoziierten Ländern und zwei außereuropäischen Ländern.

Im Rahmen der Ausschreibung im ERA-Net EuroNanoMed III steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern offen:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Estland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Israel
  • Italien
  • Kanada
  • Lettland
  • Litauen
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Spanien
  • Taiwan
  • Türkei 

Die Fördermittelgeber der anderen Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative ERA-Net EuroNanoMed III ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung „Horizont 2020“.

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der EuroNanoMed III Internetseite (http://www.euronanomed.net/joint-calls/8th-joint-call-2017) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum dringend empfohlen.

Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck

Wechselwirkungen von Materialien mit Gewebe und lebenden Zellen spielen sich oft auf einer Größenskala von weniger als einem Mikrometer ab und fallen damit in den Bereich der Nanotechnologie. Schon seit Beginn der 1990’er Jahre hat die Nanotechnologie daher Einzug in die Branchen Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik gehalten und das neue Forschungsfeld Nanomedizin hervorgebracht. Durch nanotechnologische Verfahren können Medikamenten oder Medizinprodukten neue chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften verliehen werden, die eine verbesserte und frühzeitigere Diagnose sowie eine schonendere Behandlung von Krankheiten ermöglichen. So erlauben es zum Beispiel nanoskalige Transportsysteme, Wirkstoffe gezielt an einen Krankheitsherd zu liefern und dort freizusetzen. Auf diese Weise können die Wirkung des Medikaments erhöht und die Nebenwirkungen auf andere Organe gemindert werden. Besonders bei der Behandlung von Krebs setzt man zunehmend mit Erfolg auf solche Verfahren. Auch bei modernen Diagnose-Techniken wie der Molekularen Bildgebung und in der Medizintechnik spielt die Nanotechnologie eine immer wichtigere Rolle: Nanopartikuläre Kontrastmittel können Strukturen im Körper besser sichtbar machen; die gezielte Strukturierung oder Beschichtung von Implantat-Oberflächen erhöht deren Biokompatibilität.

Das ERA-Net EuroNanoMed III ergänzt, wie schon seine Vorgänger EuroNanoMed I+II, die nationalen Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Bereichen der Nanomedizin und der Materialien für die Gesundheit. EuroNanoMed III ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, gegebenenfalls in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen wie industriellen Partnern der beteiligten Länder im europäischen Ausland in FuE-Projekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen, öffentlicher Forschung und Kliniken auf europäischer Ebene soll im Ergebnis neue technologische und wirtschaftliche Potenziale in den Branchen Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik sowie insbesondere an deren Schnittstellen erschließen.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse im europäischen Wirtschaftsraum eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industrieorientierter, vorwettbewerblicher Verbund­projekte, die sich die Anwendung von Nanotechnologien in Produkten und Verfahren für das Gesundheitswesen zum Ziel setzen.

Der Bezug zur Nanotechnologie wird dabei im Sinne dieser Bekanntmachung als gegeben angesehen, wenn maß­geschneiderte funktionskritische Schlüsselkomponenten oder -strukturen mit Abmessungen in einem Größenbereich von 1 nm bis wenigen 100 nm zum Einsatz kommen. Wesentlich ist die gezielte und/oder kontrollierte Wechselwirkung des Funktionssystems mit der biologischen Umgebung auf der Nanoskala.

Die Forschungsvorhaben sollten dabei einem der drei folgenden Bereiche zuzuordnen sein:

  • gezielter Wirkstofftransport
  • Diagnostik und Bildgebung
  • regenerative Medizin 

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollten gegebenenfalls in den Projekt­skizzen dargestellt werden.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des ERA-Net EuroNanoMed III sind unter http://www.euronanomed.net/joint-calls/8th-joint-. zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. Weitere Informationen siehe BMBF-Merkblatt 0119 unter https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank.

Zur kompletten Bekanntmachung

Cluster NMWP.NRW

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