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Bekanntmachung: Förderung von transnationalen Verbundvorhaben | Förderinitiative "M-era. Net II" - Materialien für "Intelligente Textilien"

06.04.2017 - 13.06.2017
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" "Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien" – Themenschwerpunkt: Materialien für "Intelligente Textilien" (smart textiles) – in den Rahmenprogrammen "Vom Material zur Innovation“ und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen".
Bundesanzeiger vom 06.04.2017
Vom 14. März 2017 

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinie wird im Rahmen des ERA-Net "M-era.Net II" veröffentlicht. Ziel des ERA-NET ist die Koordinierung von FuE1-Tätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Materialwissenschaft und den Werkstofftechnologien im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen neuer Materialien. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

Das M-era.Net II ist eine gemeinsame Initiative von 41 Partnern aus 28 europäischen und außereuropäischen Ländern. Im Rahmen der Ausschreibung des M-era.NET II im Jahr 2017 steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen. Die finale Liste der teilnehmenden Länder ist der M-Era.Net II-Internetseite zu entnehmen.2 Darüber hinaus können in jedem geförderten Projekt auch Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET M-era.Net II sicherstellen und die Mindestanforderungen an das Konsortium erfüllt sind (mindestens drei Partner aus zwei am M-era.Net beteiligten Ländern; davon mindestens ein europäisches Land).

Die Fördermittelgeber der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative M-era.Net II ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung "Horizont 2020".

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende ­Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der M-era.Net II-Internetseite heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit den beauftragten Projektträgern (siehe Nummer 7.1) dringend empfohlen.

Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmen­programme "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" FuE-Projekte zu dem Themenschwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" zu fördern.

Die im Rahmen des M-ERA.NET II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema "Materialien für intelligente Textilien (smart textiles)" im Fokus der deutschen Beteiligung.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse im europäischen Wirtschaftsraum eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M-era.Net II Calls adressieren:

a) innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten

b) hochleistungsfähige Komposite

c) multi-funktionelle Materialien. 

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" förderfähig. Projekte, die Produktions- oder Prozesstechnologien adressieren, werden im Rahmen der Produktionsforschung gefördert; die deutschen Projektpartner nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt selbst vor. Für das Themenfeld "Materialien für die Additive Fertigung" im Kontext des M-era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Als "Intelligente Textilien (smart textiles)" werden Textilien definiert, die über Zusatzfunktionen verfügen.3 Es werden Projektvorschläge erwartet, die die Bereiche "Faser/Filamente" und/oder "Textile Halbzeuge" adressieren. In beiden Fällen soll die Anwendung der FuE-Arbeiten berücksichtigt werden. Hierzu sollten Arbeiten zur Systemintegration Bestandteil des Projektvorschlags sein.

Projektvorschläge im Bereich Faserverbundkunststoffe sind von der Bekanntmachung ausgeschlossen.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter www.m-era.net/joint-call-2017 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien sowie den Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Themenschwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von KMU in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch KMU. Die Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.4

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zur kompletten Bekanntmachung

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