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Bekanntmachung: "Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)" - 1. Förderaufruf

14.08.2018 - 09.11.2018
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale − 1. Förderaufruf (HyMat1). Bundesanzeiger vom 14.08.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zum Themenfeld "Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)" zu fördern. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mit werkstoffbasierten Innovationen entscheidende Voraussetzungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in wichtigen Industriezweigen sowie zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, um Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen.

Gemäß der Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride ­Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat) vom 10. Oktober 2017 (BAnz AT 06.11.2017 B3) ­zielt die Werkstoffplattform (WP) auf FE-basierte Innovationsförderung zur Erhöhung der Marktfähigkeit von Hybridmaterialien ab. Marktbarrieren, die überwunden werden müssen, betreffen vorrangig wissenschaftlich-technologische, wirtschaftliche und regulative Defizite.

Maßgebliche Innovationshemmnisse für die Marktfähigkeit hybrider Materialien bestehen in mehreren Bereichen; dieser Förderaufruf (HyMat1) zielt auf die Beseitigung der Markthemmnisse im Bereich Fertigung und Verbindungstechnik. In industriegeführten vorwettbewerblichen Verbundprojekten sollen neben wissenschaftlich-technologischen auch wirtschaftliche, regulative oder andere Defizite, die im direkten Zusammenhang mit der Fertigung oder der Verbindungstechnik stehen, abgebaut werden. Ziel ist die Steigerung des technologischen Reifegrads (TRL, Technology Readiness Level1) hybrider Materialien.

Bislang ist der Einsatz bestimmter Hybridmaterialien durch einen hohen Preis der Ausgangsstoffe bzw. hohe Investitionskosten neuer Anlagen zu deren Herstellung oder Weiterverarbeitung beschränkt. Auch die Umrüstung bestehender Maschinen oder die Anpassung der Prozesskette auf hybride Materialien ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Adressiert wird in dieser Richtlinie daher die werkstoffgerechte Fertigung von Hybridmaterialien, die zugleich kosteneffizient ist. Darüber hinaus fehlen mit Blick auf die Großserientauglichkeit hybrider Materialien stoffschlüssige Verbindungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist deshalb die Anpassung bestehender und bewährter Verbindungstechnologien an hybride Werkstoffsysteme und steigende Produktanforderungen. Im Ergebnis der Projekte wird eine signifikante Steigerung der Marktfähigkeit und der industriellen Anwendung von Hybridmaterialien erwartet.

Die Werkstoffplattform HyMat ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden Förderungen, sofern sie staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV – ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 1 ff.) darstellen, auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a bis d sowie Artikel 27 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017, ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

 2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld "Hybride Materialien − Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)" adressieren.

In Hybridwerkstoffen werden Materialien unterschiedlicher Werkstoffklassen zu einem neuen Werkstoffsystem so kombiniert, dass sich die Vorteile aller Komponenten ergänzen und/oder neue Eigenschaften möglich werden. In der Werkstoffplattform HyMat werden ausschließlich solche Hybridmaterialien betrachtet, die bereits einen gewissen technologischen Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) erreicht haben und deren breites Anwendungspotenzial bereits nachgewiesen ist. Der TRL beschreibt die Entwicklungsstufe einer Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung. Ausgangspunkt zu Projektstart ist der Status quo der bisher erreichten Entwicklungsstufe einer werkstoffbasierten Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung, die spezifisch zu beschreiben ist (mindestens TRL 4). Der TRL der Hybridmaterialien kann dabei von Material zu Material variieren. Darüber hinaus muss die mit dem Projekt zu erreichende Entwicklungsstufe zuvor klar definiert werden und mit einer Steigerung des technologischen Reifegrads einhergehen, also beispielsweise in einer Demonstrations- oder Pilotanwendung münden (TRL 5 bis 7).

Zur vollständigen Bekanntmachung

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