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Staatssekretär Machnig veranstaltet Round Table Gespräch zu den Folgen des "Safe Harbour"- Urteils

Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ist heute mit Vertretern betroffener Unternehmen, Verbänden und Datenschutzbehörden zu einem Round Table zusammengekommen, um die Folgen des sog. "Safe Harbour"-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu diskutieren. Mit dem "Safe Harbour"-Urteil hatte der EuGH eine zentrale Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen aus der EU in die USA annulliert.
Staatssekretär Machnig: "Für die betroffenen Unternehmen bringt das Urteil erhebliche praktische Probleme und Rechtsunsicherheit. Viele fürchten nun ein uneinheitliches Vorgehen der Datenschutzbehörden in Europa und einen Rückfall in Insellösungen Das wäre weder für Verbraucherinnen und Verbraucher, die guten Datenschutz erwarten, noch für Unternehmen sinnvoll. Technische Systeme kurzfristig umzustellen ist aufwändig und teuer. Mir ist deshalb wichtig, gemeinsam mit den Datenschutzbehörden und der Wirtschaft tragfähige Lösungen zu finden, die einen hohen Datenschutz sicherstellen und für alle verlässlich sind."
Bis zum Abschluss eines neuen Datenschutz-Abkommens zwischen der EU-Kommission und den USA müssen rechtssichere Grundlagen für transatlantische Datenübermittlungen gefunden werden. Hierbei können Selbstverpflichtungsgarantien der Unternehmen wie Binding Corporate Rules oder Standardvertragsklauseln eine wichtige Rolle spielen.
Die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten (sog. Art. 29-Gruppe) haben mitgeteilt, bis Ende Januar 2016 keine Untersagungsverfügungen erlassen zu wollen.

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