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Neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird mit neuer Richtlinie fortgesetzt. Die zentralen Elemente des Programms bleiben erhalten. Gefördert werden weiterhin Projekte zur Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und technischen Dienstleistungen sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen in Innovationsnetzwerken. In Einzelprojekten sind Unternehmen bis 499 Mitarbeitern antragsberechtigt, in Kooperationsprojekten auch Forschungseinrichtungen sowie erstmalig auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern. Neu ist auch die Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen (bis 10 Jahre), Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger. Verbesserungen gibt es zudem bei den Förderquoten für junge Unternehmen. Auch die förderfähigen Kosten werden deutlich erhöht, in Einzelprojekten auf nun 550.000 Euro, in Kooperationsprojekten auf 2,3 Mio. Euro (max. 450.000 Euro je Unternehmen). Die Vergabe für die Projektträgerschafen der ZIM-Förderung läuft aktuell. Das BMWi ist zuversichtlich diese im ersten Quartal 2020 abzuschließen, so dass ab dann eine Antragstellung zu den Bedingungen der neuen Richtlinie möglich sein wird.

Weitere Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilung.

Wie können Sie das ZIM-Programm für Ihr Unternehmen nutzen? Haben Sie Fragen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)? Gerne beraten wir Sie dabei, sprechen Sie uns an!