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Bekanntmachung: Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Eurostars stellt ein überzeugendes Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums dar. Nach den ersten beiden Programmphasen (2008 bis 2013; 2014 bis 2020) wird die dritte Eurostars Programmphase als europäische kofinanzierte Partnerschaft für innovative KMU (European Cofunded Partnership on innovative SMEs) im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ fortgeführt. Die Förderrichtlinie unterstützt die Programmatik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), deutsche Impulse für die Stärkung des Europäischen Forschungsraums zu setzen und Verantwortung für eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion zu übernehmen.

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. KMU stellen einen Großteil der Arbeitsplätze und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftskraft Deutschlands und Europas. Die Stärkung innovativer KMU und die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien sind von großer Bedeutung für den Wohlstand Europas. Eurostars hat sich als Instrument zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen innovativer KMU bewährt. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung. Einige wenige Kriterien sichern den KMU-Schwerpunkt des Programms.

Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder einem anderen Eurostars 3 Teilnehmerland genutzt werden.

Eurostars 3 ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass die teilnehmenden Länder ihre nationalen Antragsverfahren synchronisiert haben. Dazu zählen insbesondere gemeinsame Ausschreibungstermine, die Begutachtung durch externe Experten sowie die Erstellung einer gemeinsamen Rangliste durch ein internationales Expertengremium. Das Eurostars-Antragsverfahren ist über die vergangenen Jahre fortlaufend verbessert worden, um den Antrag­stellenden und hier insbesondere den KMU die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten zu erleichtern. Damit stellt Eurostars 3 ein besonders niederschwelliges Instrument für KMU dar und ist geeignet, das Know-how und die Ressourcen der KMU in multilateralen Kooperationsprojekten zu bündeln.