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Förderbekanntmachung: Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis) im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“, Bundesanzeiger vom 09.12.2021  

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Deutschland soll 2045 klimaneutral werden. Die Automobilhersteller sollen den CO2-Ausstoß ihrer Flotten bis 2030 um 37,5 % gegenüber 2021 reduzieren.

In der Folge ergibt sich für die Industrie die Aufgabe, das Gesamtsystem aus Produkt und Geschäftsmodell auf diese Ziele hin zu optimieren. Das umfasst die Automobilhersteller und deren Zuliefererindustrie, den Maschinen- und den Anlagenbau. Sie müssen ihre Produkte und ihrer Produktionsprozesse kreislauffähig, klimaneutral und nachhaltig gestalten, und am Ende der Nutzungsdauer die Produkte entsorgen.

Gerade die Kreislaufwirtschaft bietet hohe Potenziale für nachhaltige Produktion. Energie- und Materialverbrauch wird reduziert und verlangsamt, zugehörige Datenkreisläufe optimiert – Ressourceneinsatz und Abfallproduktion, Emis­sionen und Energieeinsatz insgesamt optimiert. Kreislaufwirtschaft ersetzt die Vorstellung einer linearen Verbindung von (Massen-)Produktion und Konsum durch die Vorstellung von Wertschöpfung, bei der langlebige Konstruktion, Reparatur, Wiederaufbereitung und/oder Recycling vorherrschen.

Grundlage hierfür bieten neue Datenräume und deren Vernetzung. Kreislaufwirtschaft basiert auf einer möglichst flächendeckenden Nachverfolgbarkeit von Materialien, Komponenten und Produkten über das gesamte Wert­schöpfungsnetzwerk und den kompletten Lebenszyklus hinweg. Dabei tragen kreislaufgerechte Produktdesigns, CO2-neutrale Produktionstechnologien und -systeme, nachhaltige Produkt-Service-Systeme sowie hocheffiziente und ressourcenschonende Recyclingtechnologien zur Zielerreichung bei.

Die für die Kreislaufwirtschaft notwendigen Prozesse und Technologien sind längst noch nicht entwickelt – und die darauf aufbauenden Techniken noch nicht erschlossen. Forschung und prototypische Entwicklung sind notwendig, um Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Dies gilt allgemein, mit Blick auf die Veränderungen im Mobilitätssektor – welcher Bedeutung für den Wohlstand allgemein und das Funktionieren der für die Wertschöpfung notwendigen logistischen Prozesse besitzt.

Die Förderrichtlinie eröffnet das neue Handlungsfeld „Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ mit dem ersten Schwerpunkt „Mobilität der Zukunft“. Es verbindet die Perspektiven des Programms (Dynamik von Wertschöpfungssystemen, Menschen in der Wertschöpfung, Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen, Ressourcen, soziotechnische und methodische Innovationen und Vernetzung und Kollaboration) thematisch.

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-09-Bekanntmachung-MobilKreis.html?view=renderNewsletterHtml.