Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“
Die nationale und internationale Fahrzeug- und Zulieferindustrie steht in der kommenden Dekade vor nachhaltigen Veränderungen im Bereich der Produktionstechnologien. Die Integration neuer Antriebstechnologien, ein stetig steigender Grad der Digitalisierung mit einer zunehmenden Konnektivität über alle Herstellungs- und Anwendungsebenen hinweg, automatisiertes und autonomes Fahren, neue Besitz- und Betriebsmodelle sowie die nachhaltige Reduktion des Gesamtressourcenverbrauchs sind einige der zentralen Treiber dieser Transformation und Herausforderungen für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Gleichzeitig wird der Druck zur Steigerung der Effizienz in der Herstellung weiter steigen. Neben bekannten Zielen wie Zeit, Kosten und Qualität wird eine weitere Flexibilisierung der Fertigung zunehmend wichtiger, um individualisierte Fahrzeuge aber auch neue Serien schneller in die Produktion3 zu bringen. Gleichzeitig bedarf es einer Weiterentwicklung der Resilienz, um Störungen in den verknüpften, weltweiten Wertschöpfungsketten möglichst effizient ausgleichen zu können.
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ unterstützt die Bundesregierung die Fahrzeug- und Zulieferindustrie am Standort Deutschland bei der erfolgreichen Gestaltung dieses Transformationsprozesses durch die Förderung von kooperativen Projekten und Ansätzen (Einzel- und Verbundprojekte).
Die Projekte sollen wesentlich dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie am Standort Deutschland weiter zu stärken und digitale Wertschöpfungspotenziale für Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (vgl. Artikel 1 Absatz 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [AGVO]) zu erschließen.
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen dabei die Wertschöpfungsnetzwerke und -prozesse zur Fertigung aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung adressiert werden, insbesondere Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/ Pedelecs