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Eurostars 2: Das Förderprogramm für forschungstreibende KMU - Nächster Stichtag: 14.09.2017

Eurostars


Das Förderprogramm für forschungstreibende KMU

Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Kommission, das auch unter Horizont 2020 unter dem Namen Eurostars 2 fortgeführt wird. Ziel von Eurostars ist es, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative EUREKA: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.


Bekanntmachung von Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars vom 02. April 2014 mit Ergänzung vom 14. August 2014

Teilnahmevoraussetzungen

Eurostars richtet sich insbesondere an forschungstreibende KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die mindestens 10% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren, bzw. 10% ihres Personals in Forschung & Entwicklung einsetzen. Oder wenn in KMU mit bis 100 Mitarbeitern mindestens 5 bzw. in KMU mit mehr als 100 Mitarbeitern mindestens 10 Vollzeitäquivalente in Forschung & Entwicklung tätig sind.

Als weitere Projektpartner können sich auch KMU, die nicht forschungstreibend sind, Forschungsinstitute und Großunternehmen beteiligen. In Deutschland erhalten Großunternehmen allerdings keine Förderung. Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:

Konsortialführer ist ein forschungstreibendes KMU aus einem Eurostars-Land  Forschungstreibende KMU tragen mindestens 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern  Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre  Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss  Ausgewogene Partnerschaft, auf kein teilnehmendes Land fallen mehr als 75% der Projektkosten  Alle Projektpartner sind juristische Personen, in Einzelfällen sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt  Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse inkl. Patentierung schutzwürdiger Ergebnisse verpflichtet.

Kontakt und Ansprechpartner
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Wirtschaft und Unternehmen | Eurostars
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
+49 228 3821-1380
+49 228 3821-1353