Bekanntmachung: Nachwuchswettbewerb "Quantum Futur" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"
02.06.2017 - 29.09.2017
Bekanntmachung
Richtlinie zum Nachwuchswettbewerb "Quantum Futur" innerhalb des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland". Bundesanzeiger vom 02.06.2017
Vom 11. Mai 2017
Der wissenschaftliche
Nachwuchs ist ein wichtiger Baustein für unsere Zukunft. Dies gilt
besonders für ein forschungs- und wissensintensives Feld wie die
Quantentechnologien. Deshalb wird das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) junge Akademikerinnen und Akademiker beim Aufbau von
Forschungsgruppen unterstützen, in denen sie neue Denkansätze für
Innovationen vorantreiben und damit Impulse für die Entwicklung und
Umsetzung neuer Technologien geben.
1 Förderziel und Zuwendungszweck
Quantentechnologien sind Technologien, die auf der gezielten Ausnutzung von Quanteneffekten beruhen. Beispiele hierfür sind die Halbleitertechnologien, die Magnetresonanztomografie oder der Laser. Bei aktuellen Entwicklungen – der zweiten Generation der Quantentechnologien – steht dezidiert der kontrollierte Quantenzustand einzelner oder gekoppelter Systeme im Vordergrund, d. h. seine gezielte Präparation, seine kohärente Kontrolle und nachfolgende Auslese. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für neue Anwendungen in der Informationsübertragung und -verarbeitung, höchstpräzise und -sensible Mess- und Abbildungsverfahren oder auch die Überwindung heutiger Beschränkungen bei der Simulation komplexer Systeme.
Im Themenfeld der Quantentechnologien hat das BMBF einen Strategieprozess der Fach-Community initiiert, welcher die Bedeutung des Themenfelds für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland herausgearbeitet und betont hat (http://www.qutega.de, http://www.photonik-forschung.de/QT_Industriepapi. Dies erfolgte in Harmonie mit zeitgleichen Bewertungen des Themenfelds im europäischen und internationalen Umfeld (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/quantum-technologies. Mit der vorliegenden Fördermaßnahme setzt das BMBF erste Erkenntnisse aus diesen Prozessen um.
Der Wettbewerb "Quantum Futur" soll exzellente
Nachwuchswissenschaftler dabei unterstützen, mit Forschungsprojekten
den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neuartige
Anwendungen in der Industrie voranzutreiben. Sie erhalten die
Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene,
unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und neue interdisziplinäre
Forschungsansätze in der Quantentechnologie aufzugreifen. Dabei sollen
sie sich mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe
und der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine
Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung
qualifizieren.
Das BMBF strebt die Bildung von wissenschaftlichen Schwerpunkten und Zentren in der Quantentechnologie an. Deshalb unterstützen wir mit dieser Maßnahme auch den Aufbau von Kompetenzen und die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen. Kooperationen insbesondere mit bestehenden Arbeitsgruppen der beantragenden Institution, aber darüber hinaus auch mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlern im In- und Ausland sind explizit erwünscht. Um die Vernetzung der neuen Arbeitsgruppen untereinander und mit den relevanten Bereichen der Fach-Community zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Sommercamps sowie Tagungen bzw. Workshops geplant.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen
(Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der
Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Vorhabens soll eine
Nachwuchsgruppe aufgebaut werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe
soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im
Hinblick auf den Schwerpunkt "Quantentechnologien" abrunden bzw.
bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen. Ziel ist eine Verstetigung
der Strukturen nach abgeschlossenem Projekt. Ein dahingehendes,
aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen
vorausgesetzt. Thematisch werden sämtliche Bereiche der
Quantentechnologien zweiter Generation und deren interdisziplinäres
Umfeld adressiert. Insbesondere sind dies die Quantenkommunikation,
Quantensensorik und -metrologie, Quantencomputing, Quantensimulation
sowie unterstützende Technologien.
Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen erwarten wir auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, z. B. Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung bzw. einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Verwertung in Deutschland oder Europa sind erwünscht. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch, etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.