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Netzwerk ZENIT e.V.: Innovationspreis 2017/2018 - Erfolg durch Kooperation. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2017.

Bereits zum achten Mal vergibt der Netzwerk ZENIT e.V. seinen renommierten und mit 5.000 Euro dotierten Innovationspreis. Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 2000 trägt er mit wechselnden Wettbewerbsthemen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken und der mittelständischen Wirtschaft eine besondere Möglichkeit der Selbstdarstellung zu geben.

In diesem Jahr gesucht sind Kooperationen zwischen Unternehmen oder Unternehmen und einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, in denen gemeinsam innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden konnten. Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und/oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus NRW. Zumindest einer der Kooperationspartner muss seinen Sitz im Land haben.


Als Schirmherrn konnte das Netzwerk ZENIT e.V. zum dritten Mal NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gewinnen.

Das Ausschreibungsthema Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen sind der starke Motor für innovative Entwicklungen und viele ihrer Akteure wissen um die besondere Bedeutung von Kooperationen. Wer solche Verzahnungen pflegt, verlässt den eigenen „Elfenbeinturm“, teilt Erfahrungen und Kompetenzen, trägt dazu bei, dass innovative Produkte und Dienstleistungen schneller in den Markt gelangen, erschließt sich selbst neue Märkte, profitiert von Netzwerken seines Kooperationspartners und gewinnt an Know-how.

Kooperationen gehören – ähnlich der Symbiose in der Natur – für viele längst zum  unternehmerischen Alltag und leisten einen wichtigen Beitrag für Innovation und Wachstum in Nordrhein-Westfalen.

Um dieses große Potenzial aufzuzeigen und zu würdigen, sucht das Netzwerk Projekte, in denen nicht nur neuartige, sondern auch am Markt erfolgreiche Angebote entwickelt wurden.

Gefragt sind Kooperationen zwischen Unternehmen oder Unternehmen und einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, in denen gemeinsam innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden konnten. Interessant ist auch, ob die Kooperation das Geschäftsmodell eines der beteiligten Unternehmen nachhaltig verändert hat, ob es Folgeprojekte geben wird, neue Märkte im Ausland erschlossen bzw. neue Zielbranchen angesprochen werden konnten oder ob es zu einer Patentanmeldung gekommen ist.

Die Bewerbung
Die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Oliver Koch, Vizepräsident für Forschung und Transfer an der Hochschule Ruhr West, freut sich auf eine aussagekräftige, maximal fünf DIN-A-4-Seiten umfassende Bewerbung mit Angaben zu folgenden Aspekten: 

  • Beschreibung der Kooperation (Ziele, Beteiligte, Entstehung, Umsetzung, Probleme, Lerneffekte)
  • Beschreibung der Innovation (z.B. herausragende Merkmale)
  • Quantitative Erfolge (z.B. erfolgte Zunahme von Umsatz und Beschäftigung, Erschließung neuer Märkte)
  • Nachhaltigkeit (z.B. die Entwicklung eines neuen oder erweiterten Geschäftsmodells)

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2017. Die Verleihung des Innovationspreises durch NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart findet am 6. März 2018 statt.

Ausschreibungsflyer