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Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Definition von KMU

Über diese Konsultation


Konsultationszeitraum : 6 Februar 2018 - 6 Mai 2018

Politikbereiche: Unternehmen und Industrie

Dienststellen: Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

Zielgruppe
An der Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen beteiligen. Um Stellungnahme ersucht werden insbesondere

  • nationale und regionale Behörden,
    Unternehmen, Wirtschaftsverbände oder -organisationen,
  • Risikokapitalgeber, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger.


Ziel der Konsultation

Die Definition von KMU in der Empfehlung 2003/361/EG ist das strukturelle Instrument zur Ermittlung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe mit Marktversagen und besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und bei der Gewährung öffentlicher Unterstützung bevorzugt werden können.

Das Instrument wird bei EU-Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb (staatliche Beihilfen), Strukturfonds sowie Forschung und Innovation (Horizont 2020) häufig genutzt. Darüber hinaus ist die Definition von KMU für einige europäische administrative Freistellungen und Gebührenermäßigungen relevant, z. B. im Rahmen der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Die Kommission arbeitet derzeit eine Bewertung und mögliche Überarbeitung einiger Aspekte der Definition von KMU aus. Diese öffentliche Konsultation ist Teil des Verfahrens und wird es allen interessierten Akteuren ermöglichen, Rückmeldungen zur Bewertung und Folgenabschätzung der Definition von KMU zu geben.

So reichen Sie Ihren Beitrag ein
Füllen Sie bitte den Online-Fragebogen im Konsultationsportal EU-Survey aus. Der Fragebogen steht in allen 23 Amtssprachen der EU zur Verfügung und die Antworten können in jeder dieser Sprachen eingereicht werden.

Sie können auch Dokumente, z. B. Positionspapiere, hochladen oder sie an die E-Mail-Kontaktadresse schicken.

Im Interesse der Transparenz sind Organisationen gehalten, relevante Informationen über sich durch Eintragung ins Transparenzregister offenzulegen und den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht.

Die spezielle Datenschutzerklärung enthält Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihres Beitrags.

Fragebogen einsehen
Beantworten Sie den Fragebogen zur Überprüfung der Definition von KMU.

Zusätzliche Informationen
Antworten im Rahmen dieser Konsultation

Die Kommission wird die Antworten kurz nach Ablauf der Konsultation veröffentlichen.

Eingereichte Beiträge werden mit Angabe der Urheber/-innen im Internet veröffentlicht, sofern diese keine Einwände gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten erheben und geltend machen, dass dies ihren berechtigten Interessen zuwiderlaufen würde. In diesem Fall kann der Beitrag anonym veröffentlicht werden. Ansonsten wird von einer Veröffentlichung abgesehen und der Inhalt im Prinzip nicht berücksichtigt.

Konsultationsergebnis

Die Kommission wird nach Ablauf des Konsultationszeitraums eine Zusammenfassung der eingegangenen