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#Corona: Übersicht der Unterstützungsangebote für Unternehmen in NRW


Wie führt man ein KMU in Zeiten von Corona? Wie kann man die Umsatzeinbußen überbrücken, die durch einbrechende Märkte entstanden sind, gerade entstehen und noch entstehen werden? Welche Unterstützung gibt es für die Unternehmen Nordrhein-Westfalens zur Überwindung der Krise?

Sicher ist, dass wirklich jeder direkt von der durch COVID-19 verursachte Krise betroffen ist – vom Start-up über die kleinen und Mittelständischen Unternehmen bis hin zu internationalen Konzernen. Und die Herausforderungen treten auf verschiedensten Ebenen gleichzeitig auf, was die Lage der Wirtschaft noch zusätzlich verschärft. Mal ganz abgesehen von den sozialen Einschränkungen und Unsicherheiten.

Damit die Unternehmen Nordrhein-Westfalens möglichst gut durch die schwierigen Zeiten manövrieren können, hat der Cluster NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW alle relevanten bestehenden und neu hinzugekommenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten evaluiert, um mit diesem Artikel einen kleinen Überblick und hoffentlich auch ein wenig Hilfe zu verschaffen.

Das Bundeskabinett hat in zahlreichen Sondersitzungen Nothilfen von mehreren hundert Milliarden Euro gebilligt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Maßnahmenpaket mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro soll Bürger und Unternehmen vor dem Verlust der Existenzgrundlage durch die Krise bewahren. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung verspricht mit 25 Milliarden Euro den größten Rettungsschirm der Landesgeschichte.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie weitere wichtige Informationen für die Wirtschaft NRWs in Zeiten der Corona-Krise. Dieser Artikel wird kontinuierlich aktualisiert, auch wenn es aufgrund der hohen Dynamik der Situation und der schnellen Entwicklungen nicht immer möglich, den letzten Stand hier aufzulisten. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf die zentralen Websites der  Bundesministerien und der NRW-Landesministerien hinweisen:

  1. Bundesregierung:
    1. Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
    2. Große Unternehmen
    3. KfW-Sonderprogramm 2020
    4. Kurzarbeitergeld
    5. Start-ups
  2. Landesregierung:
    1. Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
    2. NRW.BANK-Programm Universalkredit
    3. Erleichterung von Kreditaufnahmen
    4. Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel
    5. Gründer und Start-ups

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote haben beziehungsweise die gebotenen Maßnahmen als nicht gangfähig sehen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und berichten Sie uns gerne über Ihre Erfahrungen. Als Landescluster steht NMWP.NRW in engem Austausch mit den NRW Landesministerien, Ihr Feedback ist wichtig zur Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Kontaktieren Sie hierzu André Teixeira: Andre.Teixeira@nmwp.de

Am 7. April wurde das erste NMWP Innovation2GO Online-Seminar mit dem Thema „Liquiditätssicherung in der Corona-Krise“ vom Cluster NMWP.NRW in Kooperation mit der NRW.BANK durchgeführt. Falls Sie unsere Veranstaltung verpasst haben, finden Sie die Präsentation hier.

Die NMWP Innovation2GO Online-Seminare finden künftig jeden Donnerstag statt, die nächste Ausgabe wird ein „Start-up-Special zu Finanzierungs- und Unterstützungsangeboten in Zeiten von Corona – und darüber hinaus“. Seien Sie am 16. April dabei und erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus erster Hand. Die Anmeldung finden Sie hier.

Nach einer kurzen Unterbrechung aufgrund technischer Probleme können Anträge für Corona-Soforthilfe ab 17. April wieder gestellt werden. Die Antragsseite kann ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden.

Das zweite NMWP Innovation2GO Online-Seminar hat sich ganz auf Start-ups und Gründer fokussiert. In Zusammenarbeit mit der NRW.BANK und der Netzwerkorganisation BIO.NRW wurde auf die Finanzierungsbedarfe der Jungunternehmer und relevante Unterstützungsangebote in Zeiten von Corona – aber auch darüber hinaus – eingegangen. Hier finden Sie die Präsentation.


1.1. Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden:

  • Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/soforthilfen-beschlossen-1733604

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1.2. Große Unternehmen

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält folgende Instrumente:

  • einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
  • eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
  • eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.

Adressiert werden Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
  • mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
  • Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/wirtschaftsstabilisierung-1733458

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1.3. KfW-Sonderprogramm 2020

Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-zusaetzliches-kfw-sonderprogramm-2020-fuer-die-wirtschaft-startet-heute.html

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KfW-Unternehmerkredit (037/047)

Fördernehmer Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen; Unternehmensnachfolge; Marketing/Vermarktungsaktivitäten; Informations- & Kommunikationsmaßnahmen; Außenwirtschaft
Förderart Darlehen
Hinweis Laut Mitteilung der KfW werden zur Unterstützung von Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, die Konditionen verbessert: Es sind Risikoübernahmen von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite und bis 200,0 Mio. € Kreditvolumen möglich. Die Haftungsfreistellungsvariante wird auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz
von bis zu 2,0 Mrd. € geöffnet.


ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076)

Fördernehmer Existenzgründer/-innen; Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen Gründung; Betriebsmittel; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Unternehmensnachfolge; Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen; Marketing/Vermarktungsaktivitäten
Förderart Darlehen
Hinweis Laut Mitteilung der KfW werden zur Unterstützung von Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, die Konditionen verbessert: Es sind Risikoübernahmen von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite und bis 200,0 Mio. € Kreditvolumen möglich. Die Haftungsfreistellungvariante wird auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,0 Mrd. € geöffnet.


Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)

Fördernehmer Gewerbliche Unternehmen
Förderthemen Betriebsmittel; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Besicherungsmöglichkeiten
Förderart Darlehen
Hinweis
  • Für Finanzierungen ab 25 Mio. Euro
  • Bis zu 80% Risikoübernahme durch KfW
  • Für Investitionen und Betriebsmittel in Deutschland
  • Flexible Finanzierungsstrukturen

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1.4. Kurzarbeitergeld

Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So sollen Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie in den Betrieben erhalten und Kündigungen von Beschäftigten vermieden werden.

Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen:

  • Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeitergeld-1729626

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1.5 Start-ups

Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (zum Beispiel KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200401-sart-ups-bekommen-2-milliarden-euro.html


2.1. Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR0FbRsYzCVqnzODq2GZv_nAXgfF3C7GG2GQ5tmAgitCNOTpcdlDiIvjvtg

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2.2. NRW.BANK-Programm Universalkredit

Fördernehmer Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Existenzgründer/-innen
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler
Förderthemen Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel; Gründung; Außenwirtschaft
Förderart Darlehen; Bürgschaften/Garantien
Hinweis
  • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.
  • Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden
  • Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:
    • endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
    • Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html

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2.3. Erleichterung von Kreditaufnahmen

Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.

Quelle https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR0FbRsYzCVqnzODq2GZv_nAXgfF3C7GG2GQ5tmAgitCNOTpcdlDiIvjvtg

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2.4. Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel

Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen verantwortlichen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR0FbRsYzCVqnzODq2GZv_nAXgfF3C7GG2GQ5tmAgitCNOTpcdlDiIvjvtg

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2.5 Gründer und Start-ups

  • Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: www.gruenderstipendium.nrw
  • Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern wir auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird
  • Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
  • NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
  • NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind, NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsministerium-und-nrwbank-verstaerken-der-corona-krise-ihr-engagement-fuer


Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote haben beziehungsweise die gebotenen Maßnahmen als nicht gangfähig sehen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und berichten Sie uns gerne über Ihre Erfahrungen. Als Landescluster steht NMWP.NRW in engem Austausch mit den NRW Landesministerien, Ihr Feedback ist wichtig zur Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Kontaktieren Sie hierzu André Teixeira: Andre.Teixeira@nmwp.de