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Bekanntmachung: BMBF-Förder­programm "Neue Materialien für Batteriesysteme - Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperation"

© Ralf-Uwe Limbach/Forschungszentrum Jülich GmbH

07.02.2017 - 31.03.2017
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung im Themenfeld "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen (Batterie DE-TWN)". Bundesanzeiger vom 07.02.2017

Vom 18. Januar 2017

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" gemeinsame Forschungskooperationen zwischen Deutschland und Taiwan1 zum Thema "Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen (Batterie DE-TWN)" zu fördern.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Deutschland und Taiwan im Bereich der Speicherung von Energie zu intensivieren und dadurch die nationale Forschungspolitik zu ergänzen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind gemeinsame Kooperationsprojekte an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit taiwanesischen Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollen relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft im Bereich Batterien adressieren. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die einen erheblichen Mehrwert durch die internationale Kooperation versprechen.

Die Fördermaßnahme adressiert Kooperationsprojekte im Bereich Batterieforschung mit folgenden Schwerpunkten:

Neue Elektroden für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien.Elektrolyte für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien.Elektroden- und Elektrolytmaterialien mit erhöhter Stabilität.Lithium-Ionen-Batterien mit erhöhter Sicherheit.Neue Elektrochemie und Zellaufbau für Post-Lithium-Ionen-Systeme. Die Kooperation mit Taiwan bezieht sich auf eine direkte Zusammenarbeit, auf einen intensiven wissenschaftlichen Austausch sowie auf Forschungsaufenthalte (gemeinsame Nutzung von Material und Ausrüstung) bei dem jeweiligen Partner zur Bearbeitung gemeinsamer Fragestellungen.

3 Zuwendungsempfänger

In Deutschland sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Eine Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist nicht vorgesehen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vor­wettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die Projekte müssen zur Verbesserung der Forschungskooperation zwischen Deutschland und Taiwan beitragen und den in Nummer 2 der Richtlinie ausgewiesenen Zielen entsprechen.

Es sind nur Projekte zugelassen, bei denen mindestens ein Partner aus Deutschland und Taiwan beteiligt ist. Sollte/n der/die taiwanesische/n Partner die Kooperation während der Projektlaufzeit beenden, so behält sich das BMBF vor, auch das/die deutsche/n Teilprojekt/e abzubrechen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist gegebenenfalls die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen, Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen und unter Wahrung ihrer Geheimnisse einen übergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten.

Die an einem deutsch-taiwanesischen Projekt beteiligten Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein gemeinsames Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php. Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass für die Sicherstellung der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die industrielle Anwendung aufgezeigt werden. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das be­absichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Vorhaben haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Folgende Aufwendungen können gefördert werden:

Personalkosten für die Wissenschaftler, Techniker und Laboranten.Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte, die in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung eingesetzt werden können.Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien je nach technischem Aufwand und gegebenenfalls zwingend erforderliche Geräte.Reisekosten für Forschungsaufenthalte, gemeinsame Treffen und Seminare sowie Workshops. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus einem über diese Förderrichtlinie geförderten Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit un­entgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Batterie DE-TWN hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)

Fachbereich Werkstofftechnologien für Energie und Mobilität (NMT1)

52425 Jülich

Internet: www.werkstoffinnovationen.de

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Jenna Moorkamp

Telefon: 0 24 61/6 19 64 04

E-Mail: j.moorkamp@fz-juelich.de

Ansprechpartner im BMBF ist:

Dr.-Ing. Joachim Kloock

Referat "Neue Materialien; Batterie; KIT, HZG"

E-Mail: JoachimP.Kloock@bmbf.bund.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php. abgerufen werden.

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

In der Skizzenphase ist zusätzlich eine mit dem taiwanesischen Partner gemeinsam verfasste Gesamtvorhaben­beschreibung (in englischer Sprache) einzureichen. Details und ein entsprechender Vordruck sind unter http://www.werkstofftechnologien.de/foerderung/fo. zu finden.

7.2  Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. März 2017

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dies hat in Abstimmung mit den vorge­sehenen taiwanesischen Projektpartnern zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-online-Skizze, der Vorhabenbeschreibung und einer englischen, gemeinsam mit den taiwanesischen Partnern erstellten Gesamtvorhabenbeschreibung) ist durch den Projektkoordinator über das Internetportal easy-online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

Ministerium: Bundesministerium für Bildung und ForschungFördermaßnahme: Batterie DE-TWN – Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer ForschungskooperationenFörderbereich: Batterie DE-TWN Es wird empfohlen, bei Fragen vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem zuständigen Projektträger in Kontakt zu treten.

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