"NRW.BANK.Innovative Unternehmen" wird auch für Start-ups geöffnet
Seit dem 10.Oktober 2017 können junge Start-ups oder Unternehmen in der Frühphase ebenfalls Darlehen aus dem Förderprogramm NRW.BANK.Innovative Unternehmen beantragen, sofern sie eines der Innovationskriterien erfüllen.
Hierzu zählt nun auch, der Erhalt eines Investment eines Venture Capital Investors oder eines Business Angels in den letzten 24 Monaten oder wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung Gesellschafter des Unternehmens sind.
Zudem können Unternehmen gefördert werden, die in den letzten 36 Monaten als innovatives Unternehmen ausgezeichnet wurden. Die bisherige Regelung, dass die Unternehmen ein Mindestalter von drei Jahren haben müssen, entfällt bei diesem Programm. Auf diese Weise sollen insbesondere junge Unternehmen, die innovativ sind, von den günstigen Konditionen profitieren.
Das Darlehen ist nutzbar für Investitionsvorhaben, welche
- die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
- die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder
- die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren
zum Ziel haben.