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Bekanntmachung: Förderung von Verbundprojekten im Themenfeld "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020)"

24.10.2017 - 31.01.2018
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten im Themenfeld "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020)" innerhalb des Rahmenprogramms zur Förderung der Materialforschung "Vom Material zur Innovation".
Bundesanzeiger vom 24.10.2017

Im Rahmen der Bekanntmachung vom 30. Juli 2014 (BAnz AT 13.08.2014 B3) – Richtlinien zur Förderung von "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)"  wurden weitere Ausschreibungsrunden in Aussicht gestellt. Neben formalen und thematischen Änderungen/Ergänzungen beinhaltet die aktuelle Förderrichtlinie zu Batterie 2020 vom 27. September 2017 einen weiteren Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen.

Die Elektromobilität und die Energiewende sind für Deutschland zentrale Themen. Der Klimaschutz und die Energieversorgung sind wesentliche Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. Langfristig wird bei der Energieversorgung überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichtet werden müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden. Sowohl der Ausstieg aus der Atomenergie als auch die notwendige Reduzierung klimaschädlicher Gase erfordern einen verstärkten Einsatz regenerativer Energien im Verkehr und in der Energieversorgung. Die Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle. Deutschland soll zum Leitanbieter von Elektrofahrzeugen werden. Erste Elektrofahrzeuge sind inzwischen am Markt verfügbar. Der Schlüssel für die Elektromobilität liegt in leistungsfähigen und sicheren Batterien, da nur mit ihnen die notwendige Reichweite elektrischer Fahrzeuge und somit eine große Nutzerakzeptanz erreicht werden. Auch in stationären Anwendungen zur Speicherung elektrischer Energie bei dezentraler regenerativer Stromerzeugung oder zur Bereitstellung von Netzregelenergie leisten Batterien einen wichtigen Beitrag. Neben der Anwendung in Elektrofahrzeugen und stationären Stromspeichern kommen Batterien auch in vielen anderen industrierelevanten Anwendungen wie beispielsweise Gabelstaplern, Werkzeugen oder der Medizintechnik eine besondere Bedeutung zu.

Die Bundesregierung unterstützt daher seit mehreren Jahren die Batterieforschung als einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Innovationspolitik für den Standort Deutschland. Dabei stehen neben dem Aufbau elektrochemischer Kompetenzen in Forschungseinrichtungen und Industrie die Steigerung der Energiedichte von Batteriesystemen, deren Sicherheit sowie die notwendigen Prozess- und Produktionsparameter zur Herstellung im Vordergrund. Weiterhin ist es erforderlich, die aktuell eingesetzten Systeme hinsichtlich Energie- und Leistungsdichte zu verbessern und diese sicher und wirtschaftlich zu gestalten.

Für die Anwendung von Batterien in der Elektromobilität entstehen nach Schätzung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), einem Zusammenschluss von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, 30 bis 40 % der Wertschöpfung bei Elektrofahrzeugen bei der Batterie und davon der überwiegende Anteil bei den Batteriezellen. Um diesen Wertschöpfungsanteil für einen Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern, sind besonders in diesem Anwendungsfeld verstärkt Forschungs- und Entwicklungsarbeiten notwendig. Material- und prozessspezifische Ansätze, ­Recycling von aktuellen und neuen Batteriesystemen sowie der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle Anwendungen spielen hier eine zentrale Rolle.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" sowie des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020)" zu fördern.

Ziel der Bekanntmachung ist es, Material- und Prozessentwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) mit den Anwendungen in der Elektromobilität, stationären Speichern und weiteren industrierelevanten Anwendungen wie beispielsweise Gabelstaplern, Werkzeugen oder Medizintechnik voranzutreiben.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen High-Tech-Strategie 2020 der Bundesregierung mit dem Ziel, Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland voranzubringen. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Einbindung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie die Verwertung der Projektergebnisse durch diese werden angestrebt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a bis c und Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen risikoreicher, industrie­geführter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte sowie Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung, die Material- und Prozessentwicklungen für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher adressieren.

Im Mittelpunkt der angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte stehen Materialien und Prozesse für Sekundärbatterien mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationären Systemen und weitere industrierelevanten Anwendungen. Dabei können auch Aspekte des Recyclings, auch im Sinne eines "second use" adressiert werden. Die Projekte können an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette von der Materialentwicklung bis zur Batteriezelle ansetzen. Sie können punktuell auch Betrachtungen bis zum Modul- und Batteriesystem beinhalten, sofern diese einen wesentlichen Erkenntniszuwachs im Kernbereich des Vorhabens liefern.

Die mit dieser Bekanntmachung angesprochenen Batteriesysteme fokussieren auf Lithium-Ionen-, Metall-Ionen-, Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme. In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien oder Doppelschichtkondensatoren gefördert. Die adressierten Material- oder Prozessentwicklungen sollen im Systemzusammenhang erfolgen und zu deutlichen, quantifizierbaren Verbesserungen von Eigenschaften wie beispielsweise Energiedichte, Leistungsdichte, Schnellladefähigkeit, Lebensdauer, Sicherheit, Alterung und Kosten führen. Untersuchungen zu Mechanismen sollen im Hinblick auf eine zielgerichtete Verbesserung der Prozesstechnik und des Materials durchgeführt werden.

Zur vollständigen Bekanntmachung

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