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Bekanntmachung: Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net "EuroNanoMed III" "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Vom Material zur Innovation".

12.12.2017 - 16.01.2018
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net "EuroNanoMed III" "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Vom Material zur Innovation". Bundesanzeiger vom 12.12.2017 Vom 14. November 2017 

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinie "Nanomedizin" wird im Rahmen des ERA-Nets EuroNanoMed III veröffentlicht. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten. Auf diese Weise sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE1-Standort zu steigern.

Das ERA-Net EuroNanoMed III ist eine gemeinsame Initiative von 25 Partnern aus 19 europäischen und assoziierten Ländern und zwei außereuropäischen Ländern. Im Rahmen der Ausschreibung im ERA-Net EuroNanoMed III steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern offen:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Estland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Israel
  • Italien
  • Kanada
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Spanien
  • Taiwan
  • Türkei

    (Die finale Länderauswahl ist der Internetseite des ERA-Net EuroNanoMed III zu entnehmen: http://www.euronanomed.net/joint-calls/9th-joint-)

Die Fördermittelgeber der anderen Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative ERA-Net EuroNanoMed III ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung "Horizont 2020".

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende ­Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der EuroNanoMed-III-Internetseite (http://www.euronanomed.net/joint-calls/9th-joint-call-20178) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale ­Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum dringend empfohlen.

Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Wechselwirkungen von Materialien mit Gewebe und lebenden Zellen spielen sich oft auf einer Größenskala von weniger als einem Mikrometer ab und fallen damit in den Bereich der Nanotechnologie. Schon seit Beginn der 1990’er Jahre hat die Nanotechnologie daher Einzug in die Branchen Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik gehalten und das neue Forschungsfeld Nanomedizin hervorgebracht. Durch nanotechnologische Verfahren können Medikamenten oder ­Medizinprodukten neue chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften verliehen werden, die eine verbesserte und frühzeitigere Diagnose sowie eine schonendere Behandlung von Krankheiten ermöglichen. So erlauben es zum Beispiel nanoskalige Transportsysteme, Wirkstoffe gezielt an einen Krankheitsherd zu liefern und dort freizusetzen. Auf diese Weise können die Wirkung des Medikaments erhöht und die Nebenwirkungen auf andere Organe gemindert werden. Besonders bei der Behandlung von Krebs setzt man zunehmend mit Erfolg auf solche Verfahren. Auch bei modernen Diagnose-Techniken wie der Molekularen Bildgebung und in der Medizintechnik spielt die Nanotechnologie eine immer wichtigere Rolle: Nanopartikuläre Kontrastmittel können Strukturen im Körper besser sichtbar machen; die gezielte Strukturierung oder Beschichtung von Implantat-Oberflächen erhöht deren Biokompatibilität.

Das ERA-Net EuroNanoMed III ergänzt, wie schon seine Vorgänger EuroNanoMed I + II, die nationalen Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Bereichen der Nanomedizin und der Materialien für die Gesundheit. EuroNanoMed III ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, gegebenenfalls in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen wie industriellen Partnern der ­beteiligten Länder im europäischen Ausland in FuE-Projekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen, öffentlicher Forschung und Kliniken auf europäischer Ebene soll im Ergebnis neue technologische und wirtschaftliche Potenziale in den Branchen Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik sowie insbesondere an deren Schnittstellen erschließen.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse im europäischen Wirtschaftsraum eine besondere Bedeutung zu.

Zur vollständigen Bekanntmachung

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