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Bekanntmachung: Förderung von Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)

22.01.2018 - 15.05.2018
Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt) im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen". 

Bundesanzeiger vom 22.01.2018

Vom 20. Dezember 2017 Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, weiter auszubauen und sich dabei an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung (FuE) unerlässlich. Fachhochschulen (FH) bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre wirtschaftsnahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln. FH spielen somit eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterstützen so die stärkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.

Dabei müssen sich die FH der Herausforderung stellen, das eigene Forschungsprofil in der regionalen und nationalen Hochschullandschaft fortwährend zu schärfen und so weiterzuentwickeln, dass sie leistungsstarke Partner nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Wissenschaft sind.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" mit der Förderrichtlinie "Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen" (FHprofUnt) auf Dauer angelegte Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der spezifischen Forschungsstärken und zur Profilbildung der FH. Als Partner in FuE bearbeiten die FH in enger aktiver Kooperation und zusammen mit Unternehmen aktuelle Forschungsfragen der Forschungsschwerpunkte der FH.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten FuE an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes. Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Kernziel der Förderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative, neuartige Lösungen für die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Gefördert werden FuE-Projekte in den Bereichen Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften. Die FuE-Projekte zeichnen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung aus. Gefördert werden können ebenfalls Projekte in den genannten Bereichen, welche Forschungsfragen und Ansätze derart adressieren, sodass grundlagennahe, neue und/oder disruptive Technologien (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien) mit einem hohen technischen Risiko oder Forschungsrisiko Verwendung finden. Dabei soll angestrebt werden, diese in eine erste Anwendung zu überführen.

Darüber hinaus soll die Forschungsförderung zur Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Es sollen daher Forschungsfragen von mindestens zwei Professoren (entweder innerhalb einer FH oder im Verbund mehrerer FH) kooperativ bearbeitet werden.

Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und große Nähe zur Praxis. In der Regel sind FH-Professorinnen und FH-Professoren vor ihrer Berufung längere Zeit in der Wirtschaft/Praxis tätig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung im Umgang mit technologischen Neuerungen und Errungenschaften unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren (siehe Nummer 2.1.5) geleitet werden, werden besonders berücksichtigt (siehe FAQ unter http://www.forschung-fachhochschulen.de)

Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, wird auch die Zusammenarbeit mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen begrüßt.

Zudem bietet die Förderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der geförderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten, -anlagen und Demonstratoren, die im Rahmen des Projekts und anschließend für den nachhaltigen Einsatz im Forschungsschwerpunkt der FH benötigt werden, beantragt werden (siehe auch Nummer 2.1.2.1). Die Verwendung neuartiger und innovativer Technologien, sofern diese passgenau zum Forschungsschwerpunkt der Fachhochschule und zum Forschungsgegenstand des FuE-Projekts sind, wird begrüßt.

zur vollständigen Bekanntmachung

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